Verhaltensregeln und interne Kontrollen hinsichtlich des Verhältnisses zwischen der I.E.D. und ihren Auslands-Vertretern
- Spendensammlung
- Alle ausländischen Spenden, die nicht direkt an die I.E.D in den USA gegeben werden, sind durch die vom I.E.D-Vorstand bestimmten Auslands-Vertreter oder durch von diesen zur Unterstützung ausgewählte Beteiligte zu betreuen.
- Spendensammlungen sollen wenn möglich nicht in Form von Bargeld erfolgen (obwohl auch Bargeld akzeptiert wird).
- Keine Spenden werden angenommen von ausländischen Regierungen oder von Institutionen, die Teil einer ausländischen Regierung sind.
- Es werden alle Bemühungen unternommen, keine Gelder von Individuen oder Organisationen anzunehmen, die gegen US-Gesetze hinsichtlich Terrorismus und Geldwäsche verstoßen oder verstoßen könnten. Sobald der Verdacht besteht, dass Spenden aus solchen Quellen stammen, müssen sie abgelehnt werden.
- Die Auslands-Vertreter sollen alle Spenden auf ein Bankkonto einzahlen, das wenn möglich auf den Namen der I.E.D. angemeldet ist. Ist dies nicht möglich oder äußerst schwierig, sollte der Auslands-Vertreter der Kontoinhaber sein. Sollte dies nicht möglich oder äußerst schwierig sein, sollte der Auslands-Vertreter die Spenden auf das eigene Konto einzahlen aber zugleich auf irgendeine Weise kenntlich machen, dass das Geld einem anderen Teilhaber, in diesem Fall der I.E.D. gehört.
- Die Auslands-Vertreter sollten ein Verzeichnis erstellen mit allen Namen der SpenderInnnen und mit den gespendeten Beträgen. Eine Kopie dieses Verzeichnisses sollte vierteljährlich (alle drei Monate) an die I.E.D. in New York geschickt werden.
- Auslands-Vertreter können vom gesammelten Geldfalls erforderlichdie Kosten für den Erhalt und die Einzahlung von Schecks und die Buchführung von Spendern und Spenden abziehen. Von solchen Kosten ist ein Verzeichnis anzufertigen, das vierteljährlich (alle drei Monate) an die I.E.D. in New York geschickt wird.
- Geldtransfer
- Auslands-Vertreter sollten mit der Bank, in der sie die Spenden eingezahlt haben, vereinbaren, das Geld automatisch an die I.E.D.-Bank in New York zu überweisen, sobald der Betrag von $ 1.000 erreicht ist (damit nie mehr als $ 1.000 auf dem Bankkonto verleiben).
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Die Auslands-Vertreter der I.E.D. |
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AUSTRALIEN-I.E.D.:
c/o Dr. Rick Kuhn, A.N.U.
LPO Box 8277
Acton ACT - 2601, AUSTRALIA
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EURO ZONE (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien etc.)
c/o Prof. Francis M. Feeley
Directeur du CEIMSA
UFR d'Etude Anglephones
Universite Stendahl-Grenoble 3
1180 - ave. Central
BP 25, 38040
Grenoble cedex 9, FRANCE
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GROSSBRITANNIEN - I.E.D.:
c/o Prof. Eric Swyngedouw
O.U.C.E., South Park Road
Oxford OX1 3QY, UNITED KINGDOM
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INDIEN- I.E.D.:
c/o Prof. Manoranjan Mohanty
29 Rajpur Road
Delhi - 110054, INDIA
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KANADA - I.E.D.:
c/o Prof. James Cockcroft
5313 Av. Henri-Julien (Apt. 302)
Montreal, Quebec - H2T 2E7, CANADA
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MEXIKO - I.E.D.:
c/o Dr. Ross Gandy
Rio Usumacinta 710
Colonia Vista Hermosa
Cuernavaca, 62290, MEXICO
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RUSSLAND - I.E.D.:
c/o Prof. Alexander Buzgalin
Trehprudny 6 (Apt. 46)
123001 - Moscow, RUSSIA
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TÜRKEI - I.E.D.:
c/o Prof. Koray Caliskan
Bogazici University
Dept. of Political Science and International Relations
Bebek, Istanbul - 34342, TURKEY
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